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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der amöbe gas GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere AGB gelten für Verkauf und Lieferung von Gasen sowie anderen beweglichen Sachen. Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn amöbe gas GmbH dem schriftlich zustimmt. Dieser Zustimmung bedarf es auch, wenn amöbe gas GmbH Lieferungen in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Lieferung von Gasen verwendeten Druckbehälter und Paletten nicht Kaufgegenstand, sondern werden dem Kunden zur Miete oder Pfand von amöbe gas GmbH überlassen.

1.3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Preise

2.1 Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

2.2 Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.3 Bei erheblichen Abweichungen von den im Vertragsabschluss zugrunde gelegten Mengen behält sich amöbe gas GmbH vor, die Preise angemessen anzupassen.

2.4 Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

2.5 Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser Preis 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

2.6 Die Gesamtvergütung ist sofort nach Erhalt der Ware und ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

2.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Bestellung, Lieferung und Gefahrübergang

3.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, stellt amöbe gas GmbH seine Produkte ab Lieferort (EXW Incoterms 2000) zur Verfügung. Bei Selbstabholung oder Übernahme durch vom Kunden beauftragte Transportunternehmen ist der Kunde für die betriebs- und beförderungs-sichere Be- und Entladung allein zuständig und verantwortlich. Wirkt amöbe gas GmbH dabei mit, geschieht dies im Auftrag und auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt amöbe gas GmbH von Ansprüchen frei, die gegen amöbe gas GmbH wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Der Kunde wird die für den Umgang mit und insbesondere für die Lagerung und Beförderung von Gasen maßgeblichen Sicherheitsvorschriften beachten, die amöbe gas GmbH am Lieferort zur Einsicht bereithält.

3.2 Wird der Transport der Produkte ab Lieferort (Werk, Lager, Lieferstelle) sowie die Beförderung des Leerguts zum Lieferort durch amöbe gas GmbH bewirkt, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Kunden.

3.3 Die Weiterveräußerung gelieferter Gase bzw. Weitergabe ggf. gemieteter Druckbehälter an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch amöbe gas GmbH.

4. Lieferungen durch Dritte

amöbe gas GmbH behält sich vor, seine Lieferverpflichtung durch ein anderes Unternehmen erfüllen zu lassen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

5.2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

5.3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten der Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

5.4 Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Weitervermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

5.5 Übersteigt der wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechenden Umfang freizugeben.

6. Sicherheitsvorschriften

6.1 Mit dem Einsatz von Gasen sind Gefahren für Personen und Eigentum verbunden. Der Kunde hat in alleiniger Verantwortung alle Personen, die mit den gelieferten Gasen in Verbindung kommen, vor diesen Gefahren zu warnen und dafür Sorge zu tragen, dass die für den Umgang mit Gasen einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der Stand der Technik eingehalten werden.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich auch nach Erhalt der Druckbehälter regelmäßig von ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und amöbe gas GmbH unverzüglich auf festgestellte oder vermutete Beschädigungen, Undichtigkeiten oder Fehlfunktionen hinzuweisen. Druckbehälter, die der Kunde als schadhaft erkannt hat oder dies vermutet, dürfen nicht verwendet werden und müssen auffällig gekennzeichnet werden. Der Kunde hat die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, bis eine Überprüfung und ggf. eine fachgerechte Entsorgung des Druckbehälter erfolgen kann.

6.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der den Transport (soweit dieser nicht von amöbe gas GmbH geschuldet ist), die Lagerung, Handhabung und Verwendung der Druckbehälter betreffenden rechtlichen Bestimmungen und des Stands der Technik allein verantwortlich.

7. Verwendungsrisiko und Garantien

7.1 amöbe gas GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass gelieferte Gase für die vom Kunden geplante Verwendung geeignet sind und in Herstellungs-, medizinischen oder anderen Verfahren oder Abläufen die gewünschten Resultate erzielen. Gleiches gilt für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Gase.

7.2 Beschaffenheitsgarantien gem. § 443 Abs.1 BGB bedürfen der Schriftform und dürfen ausschließlich vom Geschäftsführer der amöbe gas GmbH abgegeben werden.

8. Rechte des Kunden bei mangelhafter Lieferung und Lieferverzug

8.1 Dem Kunden obliegt es, die von amöbe gas GmbH gelieferten Gase gemäß § 377 HGB, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation, zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen. Mängel, die im Rahmen der Eingangsuntersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

8.2 Hat der Kunde einen Mangel rechtzeitig gerügt hat, stehen ihm die unter lit. a) bis d) genannten Rechte zu.

a) amöbe gas GmbH behält sich nach eigener Wahl vor, den Mangel im Wege der Nacherfüllung entweder durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Gase zu beheben. Gesetzliche Bestimmungen, wonach amöbe gas GmbH berechtigt ist, eine Nacherfüllung zu verweigern, bleiben unberührt.

b) Wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist, von amöbe gas GmbH verweigert wird oder gemäß § 440 Satz 2 BGB scheitert, ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung des Lieferpreises gemäß lit. c) berechtigt.

c) Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Lieferpreises ist der Kunde erst berechtigt, nachdem amöbe gas gmbh eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos hat verstreichen lassen. Einer solchen Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist, insbesondere wenn amöbe gas gmbh die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Gesetzliche Ausschlüsse des Rücktrittsrechts bleiben unberührt. Nach erfolgtem Rücktritt haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogenen Nutzungen abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige oder vorsätzliche Verhalten.

d) Soweit der Kunde nach seiner Wahl Nacherfüllung gemäß lit. a verlangen, vom Liefervertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann, ist amöbe gas GmbH berechtigt, den Kunden aufzufordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Übt der Kunde seine Rechte nicht fristgerecht aus, so ist er nicht mehr berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.

8.3 Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, verjähren in zwölf Monaten nach Gefahrübergang, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht längere Verjährungsfristen vorsehen.

8.4 Im Falle des Lieferverzugs haftet amöbe gas GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Verzögerungsschaden ist für jeden vollendeten Tag des Verzugs auf 1% des Nettorechnungsbetrags für die verspätete Lieferung, maximal jedoch auf 5% Nettorechnungsbetrags für die verspätete Lieferung beschränkt, wobei amöbe gas GmbH nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden haftet.

9. Haftung

9.1 amöbe gas GmbH haftet im Fall einer vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei mangelhafter Lieferung, auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur im Fall des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet amöbe gas GmbH – außer in den Fällen des Vorsatzes – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht im Fall eines Personenschadens.

9.2 Im Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Fall der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit des Produkts zum Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der amöbe gas GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Höhere Gewalt

Die Vertragsparteien haften nicht für Nichterfüllung oder Verzug, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Aufruhr, Krieg, Sabotage, Explosion, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Ausfall der Energieversorgung und von Rohmaterial, Maschinenschäden, die auf anderen Gründen als mangelhafter Wartung beruhen, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, sowie sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der betreffenden Vertragsparteien verursacht werden. Während amöbe gas GmbH aufgrund höherer Gewalt nicht lieferfähig ist, steht es dem Kunden frei, Gase von anderen Lieferanten zu beziehen. Ist die Herstellungs- und/oder Lieferkapazität von amöbe gas GmbH nur teilweise von höherer Gewalt betroffen, ist amöbe gas GmbH berechtigt, die verbleibende Kapazität anteilig auf dem Kunden und anderen Abnehmern aufzuteilen.

11. Abtretungsverbot und Übertragung

11.1 Verträge zwischen amöbe gas GmbH und seinen Kunden können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht übertragen werden. Dies gilt nicht bei Übertragung auf eine Konzerngesellschaft des Kunden oder der amöbe gas GmbH; In diesem Fall genügt schriftliche Mitteilung.

11.2 Der Kunde hat amöbe gas GmbH jede Änderung seiner Rechtsform, Firmenbezeichnung sowie andere für die Vertragsbeziehung bedeutenden Umstände unaufgefordert mitzuteilen.

12. Bonität des Kunden

12.1 Wenn der Kunde seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist amöbe gas GmbH berechtigt, den Liefervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

12.2 Ist aus den Gründen des 12.1 oder aus anderen Gründen erkennbar, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen wird, ist amöbe gas GmbH berechtigt, die Belieferung des Kunden einzustellen und alle offenen Forderungen fällig zu stellen. Weitergehende Rechte gemäß § 321 BGB, bleiben hiervon unberührt.

13. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

14. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

15.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

16. Datenschutz

Amöbe gas GmbH verarbeitet automatisiert die Kontaktdaten des Auftraggebers und dessen Ansprechpartner. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Besondere Bestimmungen für die Miete von Druckbehältern und Paletten

1. Sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die Miete von Druckbehälter und Paletten (Mietgegenstände).

2. Soweit dem Kunden Mietgegenstände überlassen werden, kommt mit der Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein auch ein Mietvertrag über die Mietgegenstände zustande. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Der Kunde kann das Mietverhältnis fristlos kündigen. Die Rückgabe der Mietgegenstände an amöbe gas GmbH gilt als Kündigung.

3. Der zu zahlende Mietzins und die zusätzliche Langzeitmiete ergeben sich aus dem Vertrag. Widerspricht der Kunde einer von amöbe gas GmbH nach Vertragsschluss auf Grundlage einer Anpassung ihrer Preisliste vorgenommenen Mietzinserhöhung spätestens innerhalb von drei Monaten ab Vornahme der Mietzinserhöhung, so kann amöbe gas GmbH das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten ab Zugang des Widerspruchs kündigen. Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses bleibt es bei dem alten Mietzins.

4. Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Kunde die Mietgegenstände auf seine Kosten und Gefahr an amöbe gas GmbH zurückzugeben. Die Rückgabe gilt nur dann als bewirkt, wenn sie gegen schriftliche Quittung erfolgt.

5. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Mietzins jeweils zum Monatsende fällig und von amöbe gas GmbH in Rechnung gestellt.

6. Während des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln, fachgerecht warten zu lassen und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Beschädigung oder im Fall der inneren Verunreinigung der Mietgegenstände hat der Kunde amöbe gas GmbH alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, dass er nachweist, dass die Beschädigung oder die Verunreinigung nicht von ihm zu vertreten ist.

7. Nur amöbe gas GmbH ist berechtigt, vermietete Druckbehälter neu zu füllen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Kunde amöbe gas GmbH schadensersatzpflichtig.

8. Die in der Mietrechnung ausgewiesenen Bestände an Mietgegenständen bei dem Kunden hat der Kunde auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung/des Kontoauszugs bei amöbe gas GmbH zu erheben; andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als vom Kunden anerkannt.

9. Bei Verlust oder Zerstörung der Mietgegenstände berechnet amöbe gas GmbH dem Kunden den jeweils gültigen Kaufpreis unter Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt von pauschal 25 % oder wahlweise die Reparaturkosten, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat.